Beschlüsse:

 

a)

1.    Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabelle).

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

b)

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Probsteierhagen beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „nördlich und südlich der Alten Dorfstraße von der Kirche bis zur Polizeistation“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

2.    Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Fister gibt einige Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des B-Planes Nr. 1 ab. Herr Jänicke lässt einen Auszug aus der Abwägungstabelle verteilen, in dem die Kreisverwaltung Plön in ihrer Stellungnahme auf einen Hinweis der Abfallwirtschaft eingeht. Darin wird empfohlen, eine Fläche zur Müllaufstellung auszuweisen.

 

Herr Jänicke informiert die Anwesenden darüber, dass dazu keine Notwendigkeit bestehe und begründet die Entscheidung. Es reiche somit, den Hinweis des Kreises Plön lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Daraufhin zitiert Frau Lüneburg den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Abschließend gibt Herr Jänicke bekannt, eine Spende im Namen seines Planungsbüros an den Förderverein Schloss Hagen zu leisten.