Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das Gebiet „Schwanenweg 26“ als Satzung (Satzungsbeschluss) und billigt die Begründung.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Herr Bürgervorsteher Meggle führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0