Beschluss:     Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, in Verbindung mit der Verwaltung eine Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Lasten-e-Bikes aufzustellen, um somit die Kosten der Anschaffung zu subventionieren.

 

Folgende Maßnahmen sind in die Richtlinie einzuarbeiten:

 

1.    Antragsteller müssen Wohnsitz/Sitz in der Gemeinde Laboe haben

2.    Pro Antragsteller (Familie, Person, Firma oder Verein) ist eine Förderung nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich

3.    Der Förderbetrag (Zuschuss von der Gemeinde) beträgt 25 % der Anschaffungskosten/des Kaufpreises, jedoch im Einzelfall maximal 500 €

4.    Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Kauf gegen Quittung und ist an den Antragsteller zu überweisen.

 

Im Jahr 2020 sind weitere 5000 € in den Haushalt einzustellen.

 


Herr Bürgervorsteher Meggle erteilt Herrn Gemeindevertreter Fleischfresser das Wort, der ausführlich noch einmal seinen Antrag zum Thema „finanzielle Förderung von Lastenfahrrädern und Lasten-e-Bikes“ erläutert.

 

Herr Gemeindevertreter Opp erklärt, dass er es für kritisch hält, wenn private Personen subventioniert werden. Besser sei es doch, mit der Sprottenflotte zu sprechen mit dem Ziel, dass auch Lastenfahrräder zur Verfügung gestellt werden können.

 

Frau Gemeindevertreterin Kleinfeld kann den Antrag nur dann unterstützen, wenn der Diesel abgeschafft wird.

 

Herr Gemeindevertreter Fleischfresser kann die Bedenken von Herrn Gemeindevertreter Opp nicht teilen. Die Stadt Preetz beispielsweise fördere Lastenfahrräder ja auch.

 

Herr Gemeindevertreter Cornehl verweist auch auf die Stadt Hamburg, die ebenfalls eine Förderung von Lastenfahrrädern vorsehe. Allerdings war der hierfür vorgesehene Topf innerhalb kürzester Zeit leer.

 

Herr Bürgervorsteher Meggle stellt den Antrag von Herrn Gemeindevertreter Fleischfresser zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.