Der Bürgermeister erläutert, dass der bisherige Standort für die Sitzbank an der Mühle nicht mehr genutzt werden kann, weil durch den dort befindlichen Baum erhebliche Gefährdungen bestehen.

 

Es ist jedoch gelungen, an einer vergleichbaren Stelle im Knick einen Standort für eine neue Sitzbank zu finden. Die private Eigentümerin des möglichen Standortes ist bereit, die Herstellung der Sitzbank auf ihrem Grundstück zuzulassen, wenn die Gemeinde die Herstellung, Pflege und Haftung vollständig übernimmt. Hierfür dürfen ihr keine Kosten entstehen, und es ist ein Pachtvertrag mit einer symbolischen Pacht abzuschließen.

 

Da keine vergleichbaren Plätze vorhanden sind, die Herstellung und Pflege in Eigenleistung möglich und kostengünstig darstellbar ist, das Haftungsrisiko bei entsprechender Pflege überschaubar ist und eine Erhaltung eines über die Gemeindegrenzen hinaus beliebten Platzes dadurch ermöglicht wird, spricht sich der Bürgermeister für diese Option aus.

 

Im Rahmen des Pachtvertrages wären folgende Parameter festzulegen:

 

¾     Genaue Lage, Maße und sonstige Eigenschaften (zum Beispiel Abgrenzung zum Feld)

 

¾     Herstellung der Sitzbank und des Umfeldes auf Kosten der Gemeinde

 

¾     Pflege durch die Gemeinde

 

¾     Übernahme der Haftung

 

¾     Verpflichtung zum Rückbau nach dem Ende der Pacht

 

¾     Vereinbarung einer symbolischen Pacht.

 

Da es sich bei dem möglichen Standort um einen Knick handelt, muss eine Ausgleichsfläche für den Eingriff gefunden werden, die unter Umständen ebenfalls von der besagten Eigentümerin gestellt werden könnte. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön hat ihre grundsätzliche Zustimmung bereits signalisiert.

 

Auf der Basis eines mit dem Amt Probstei durchgeführten Ortstermins ergeben sich in Ansehung der Lage, der geplanten Ausgestaltung und der Haftungsfrage für die Gemeinde keine besonderen Risiken, so dass ein Pachtvertrag abgeschlossen werden könnte.

 

Vor diesem Hintergrund wird folgendes Vorgehen empfohlen:

 

¾     Ortstermin zur genauen Abstimmung und Einmessung der zu pachtenden Fläche

 

¾     Entwurf und Abstimmung eines Pachtvertrages

 

¾     Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön und den anteiligen Kosten bzw. Pflichten für die Gemeinde

 

¾     Knicken der Fläche in den Wintermonaten

 

¾     Anlage des Zugangs und Aufstellung der Sitzbank

 

¾     Benennung von Ansprechpartnern für mögliche Hinweise (Schäden, Abfall oder Gefährdungen).