Sitzung: 13.11.2019 Hauptausschuss
Herr Amtsvorsteher Mönkemeier bittet zunächst Herrn Amtsdirektor Körber, die Tagesordnung zu erläutern.
Herr Amtsdirektor Körber verweist auf den etwas ungewöhnlichen Aufbau der Tagesordnung, da man diesmal, nach dem die Formalien abgearbeitet sind, mit dem nicht-öffentlichen Teil starte. Dies habe aber den Hintergrund, dass die inhaltlichen Themen des nicht-öffentlichen Sitzungsteils Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020 des Amtes haben.
Herr Bürgermeister Schlünsen betritt den Sitzungssaal um 18:04 Uhr. Der Hauptausschuss ist nunmehr mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.
Herr Amtsvorsteher Mönkemeier berichtet über einen
Antrag von Herrn Bürgermeister Schlünsen zum Thema Klimaschutzmanager*in.
Herr Amtsdirektor Körber ergänzt kurz die
rechtlichen Hintergründe und verweist darauf, dass Aufgabenträger für den
Klimaschutz nicht das Amt, sondern die einzelnen Gemeinden sind. In der
Vergangenheit habe sich der Amtsausschuss ausschließlich mit originären
Amtsaufgaben befasst. Es sei insoweit bisher nicht üblich gewesen, gemeindliche
Themen im Amtsausschuss zu beraten. Er erinnert kurz an die Beratungen im
Amtsausschuss im Jahr 2015 zu den Themen „Rufbussystem“ und
„Verkehrsüberwachung“. Er skizziert anschließend kurz die Regelungen der
Amtsordnung, nach deren Wortlaut eine einzelne Gemeinde nicht zur Tagesordnung
antragsberechtigt ist. Auf Nachfrage erklärt er, dass aber selbstverständlich
jedes Amtsausschussmitglied zu den Tagesordnungspunkten, die tatsächlich auf
der Tagesordnung stehen, Anträge stellen könne. Hier sei zu unterscheiden
zwischen dem Antragsrecht, Dinge überhaupt auf die Tagesordnung setzen zu
lassen und auf der anderen Seite dem Antragsrecht zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten, die bereits auf der Tagesordnung stehen.