Herr Amtsvorsteher Mönkemeier bittet zunächst Herrn Amtsdirektor Körber, die Tagesordnung zu erläutern.

 

Herr Amtsdirektor Körber verweist auf den etwas ungewöhnlichen Aufbau der Tagesordnung, da man diesmal, nach dem die Formalien abgearbeitet sind, mit dem nicht-öffentlichen Teil starte. Dies habe aber den Hintergrund, dass die inhaltlichen Themen des nicht-öffentlichen Sitzungsteils Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2020 des Amtes haben.

 

Herr Bürgermeister Schlünsen betritt den Sitzungssaal um 18:04 Uhr. Der Hauptausschuss ist nunmehr mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

 

Herr Amtsvorsteher Mönkemeier berichtet über einen Antrag von Herrn Bürgermeister Schlünsen zum Thema Klimaschutzmanager*in.

 

Herr Amtsdirektor Körber ergänzt kurz die rechtlichen Hintergründe und verweist darauf, dass Aufgabenträger für den Klimaschutz nicht das Amt, sondern die einzelnen Gemeinden sind. In der Vergangenheit habe sich der Amtsausschuss ausschließlich mit originären Amtsaufgaben befasst. Es sei insoweit bisher nicht üblich gewesen, gemeindliche Themen im Amtsausschuss zu beraten. Er erinnert kurz an die Beratungen im Amtsausschuss im Jahr 2015 zu den Themen „Rufbussystem“ und „Verkehrsüberwachung“. Er skizziert anschließend kurz die Regelungen der Amtsordnung, nach deren Wortlaut eine einzelne Gemeinde nicht zur Tagesordnung antragsberechtigt ist. Auf Nachfrage erklärt er, dass aber selbstverständlich jedes Amtsausschussmitglied zu den Tagesordnungspunkten, die tatsächlich auf der Tagesordnung stehen, Anträge stellen könne. Hier sei zu unterscheiden zwischen dem Antragsrecht, Dinge überhaupt auf die Tagesordnung setzen zu lassen und auf der anderen Seite dem Antragsrecht zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, die bereits auf der Tagesordnung stehen.