Herr Bürgermeister Voß erläutert ergänzend zum allen Mitgliedern vorliegenden Vermerk, dass sich das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer 2019 auf gleichem Niveau wie 2018 trotz sinkender Fallzahlen bewegt. Wegen der aktuellen Rechtsprechung sei eine Prognose für das Jahr 2020 nicht möglich. Das Urteil des OVG Schleswig sei nicht rechtskräftig und werde erst Ende November beim Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Amtsdirektor Körber, dass ein steigender Hebesatz für viele der Anlass ist, die Zweitwohnung in dauerhafte Nutzung zu geben. Daher erkläre sich die niedrigeren Fallzahlen. Herr Meggle erinnert daran, dass auf diesen Effekt bereits seinerzeit Herr Jürß von der Amtsverwaltung hingewiesen hatte, dies aber auch das Ziel der Selbstverwaltung war. Die Mitglieder des FWA nehmen den Bericht zur Kenntnis