Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Kulturbeirat der Gemeinde Schönberg vom 13.02.2015 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 26.09.2018 gemäß Entwurf (Anlage zur Niederschrift).

 


Der stellvertretende Bürgervorsteher, Herr Cordts, führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen.

 

Herr Gemeindevertreter Hirt hält die Aufhebung der Satzung für verfrüht. Der Kulturbeirat habe gute Arbeit geleistet und sei auch gut angenommen worden. Das Petitum der CDU sei, nicht gleich die Satzung aufzuheben, sondern beispielsweise die Anzahl der Mitglieder zu reduzieren, um den Besetzungsproblemen begegnen zu können. Der Kulturverein Probstei vertrete die Region und sei daher nicht zu vergleichen mit einem Kulturbeirat nur für die Gemeinde Schönberg.

 

Herr Gemeindevertreter Mainz erinnert daran, dass der Versuch, den Kulturbeirat der Gemeinde Schönberg am Leben zu halten, aus verschiedenen Gründen gescheitert sei. Dies müsse man zur Kenntnis nehmen und daher die Satzung aufheben. Wenn sich zukünftig wieder ein Bedarf einstelle, könne man jederzeit eine neue Satzung erlassen.

 

Dies sieht Herr Gemeindevertreter Mertineit ebenso. Man müsse der Wahrheit ins Auge schauen. Er verweist auf ein redaktionelles Versehen in Art. 1 der Aufhebungssatzung.

 

Auch Frau Gemeindevertreterin Thomsen erinnert an die Überlegungen, die Satzung zunächst ruhen zu lassen. Dies gehe allerdings aus rechtlichen Gründen nicht. Von daher sei die Aufhebung der einzig richtige Weg.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Vor Eintritt in den nächsten Tagesordnungspunkt schlägt Herr stellvertretender Bürgervorsteher Cordts vor, die Tops 7 und 8 gemeinsam zu beraten, da sie letztendlich inhaltlich gleich sind, aber selbstverständlich getrennt darüber zu beschließen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.