Die Baugenehmigung des Kreises gemäß Umnutzungsantrag liegt seit dem 11.09.19 vor. Durch Krankheit des Architekten verzögerte sich die Aufnahme der weiteren Arbeiten. Dem AV ist der momentane Sachstand nicht bekannt. Er zeigt sich verärgert über fehlende und fordert  Information durch den Architekten und die Bgm`in.