Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg /Holstein gemäß Entwurf (Anlage zur Niederschrift). Die Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft.

 

Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt die Betriebssatzung für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg gemäß Entwurf (Anlage zur Niederschrift). Die Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft.

 


Herr stellvertretender Bürgervorsteher Cordts führt in die Thematik ein und verweist auf die Vorberatungen.

 

Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage. Positiv aus den vorangegangenen Beratungen nehme er mit, dass erkannt werde, dass er eine personelle Unterstützung benötige. Er hätte sich hier allerdings eine Projektstelle gewünscht. Diese sei notwendig und werde auch weiterhin notwendig bleiben. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen der Firma Cesa zur Abwicklung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes und auch des Städtebauförderungsprogramms. Eine weitere Führungsebene, wie sie durch die Einrichtung einer Werkleistung entstehe, sei hierfür nicht geeignet und führe letztendlich nicht zu der gewollten Entlastung des Bürgermeisters. Eine echte Entlastung werde er nur durch eine Unterstützung im Bereich des Projektmanagements erfahren. Zu der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zu den Betriebssatzungen weist er auf die Risiken hin, wenn Dinge nicht abschließend in der Satzung geregelt werden. Er nennt hier als Beispiel die Aufgabe „Kulturarbeit“. Selbstverständlich hoffe er auf eine gute Zusammenarbeit mit der künftigen Werkleitung, dennoch halte er es für geboten, die Zuständigkeiten abschließend zu regeln, denn die Gemeinde könne Schaden nehmen durch auftretende Konflikte, die Zeit binden für Diskussionen.

 

Herr Gemeindevertreter Mainz beantragt für die SPD-Fraktion, die bisherige Satzung des OEB Schönberg beizubehalten und keine zusätzliche Werkleiterposition einzurichten. Er begründet diesen Antrag und führt insbesondere aus, dass eine gesonderte Werkleitung nicht notwendig sei, da sie ohne jeglichen Leistungs- und Qualitätsgewinn des OEB zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger*innen führe. Der Antrag wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es folgt im Anschluss daran eine Diskussion, in der die Fraktionen noch einmal ihre unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema austauschen. Während für die SPD-Fraktion nicht erkennbar ist, warum in einer Gemeinde dieser Größenordnung mit einem hauptamtlichen Bürgermeister zusätzlich eine Werkleitung eingesetzt werden soll, und erschwerend hinzu komme, dass der Bürgermeister noch nicht einmal ein Mitspracherecht bei der Auswahl dieser Werkleitung habe und außerdem alle wichtigen Dinge, die die Zuständigkeiten klar regeln sollten, aus den Entwürfen des Bürgermeisters herausgestrichen worden sind, werden von der CDU-Fraktion und der EIS-Fraktion deutlich gemacht, dass es hier mitnichten, wie von der SPD vorgeworfen, um Macht und Einflussnahme gehe, sondern ausschließlich um eine Entlastung des Bürgermeisters im Bereich der Eigenbetriebe, damit er sich auf die vielen wichtigen Projekte konzentrieren kann und sich weniger um die wirtschaftlichen Dinge kümmern müsse, für die er dann eine Fachkraft habe. Selbstverständlich sei der Bürgermeister auch Dienstvorgesetzter dieser Fachkraft und werde natürlich auch bei der Personalauswahl mit eingebunden.

 

Herr Gemeindevertreter Mainz erklärt abschließend für die SPD-Fraktion, dass der Vorschlag des Bürgermeisters, eine*n Projektmanager*in einzusetzen der einzig richtige Weg sei, um Entlastung zu gewähren, aber dennoch nicht unumkehrbar die Struktur zu verändern, ohne zu wissen, was dabei herauskomme, denn eine Projektstelle könne befristet eingerichtet werden. Man werde die Entwicklung sehr genau beobachten und sei sehr gespannt, welche Persönlichkeit sich freiwillig bei dieser Bezahlung in diese „negativ vorbelastetes Sandwichposition“ begeben werde.

 

Herr Hirt für die CDU Fraktion und Herr Schletze für die EIS-Fraktion teilen diese Befürchtungen nicht. Man sei überzeugt davon, dass die Entlastung des Bürgermeisters durch die Einrichtung einer Werkleitung gelingen werde.

 

Herr stellvertretender Bürgervorsteher Cordts ruft zur Abstimmung auf. Seiner Auffassung nach ist die Neufassung der Betriebssatzungen der weitergehende Antrag im Vergleich zum Antrag der SPD-Fraktion auf Beibehaltung der alten Regelung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

 


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0