Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros (Abwägungsbeschluss).

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C für das Gebiet „westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15“ (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3.    Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 


Der stellvertretende Bürgervorsteher, Herr Cordts, führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Im Anschluss daran erläutert der Bürgermeister die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

Befangen: 0