Es wird einstimmig beschlossen die Tagesordnungspunkte 7 und 8 der Tagesordnung in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

 


Die/Der Vorsitzende lässt über den Ausschluss der Öffentlichkeit der in nichtöffentlicher Sitzung zu beratenden Tagesordnungspunkte abstimmen.