Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „südlich der Straße am Wulfsbarg, westlich der Strandstraße und nördlich der Dorfstraße“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren soll nach § 13 b Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro Blank, Herrn Blank, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Alse, Herrn Dr. Liedl, erteilt.

 


Herr Guntram Blank vom Planungsbüro Blank stellt die beabsichtige Aufstellung des Bebauungsplanes vor. Es soll ein kleines Wohnbaugebiet unmittelbar südlich angrenzend an die Bebauung der Straße Am Wulfsbarg und westlich angrenzend an der Bebauung der Strandstraße entstehen. Das geplante Wohngebiet soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit bieten, ein eigenes Wohnhaus zu bauen. Hierfür gibt es auch einen Bedarf aus dem Ort, der jetzt nicht gedeckt werden kann.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Gemeinde kann dementsprechend auf die Erstellung eines Umweltberichts und auf den Verfahrensschritt der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichten. Auch muss kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, der Flächennutzungsplan wird nach Abschluss des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes durch eine Anpassung berichtigt. 

 

Aktuell ist die Fläche eine Grünfläche mit einer Größe von ca. 10.000 m², die Zufahrt erfolgt über die Dorfstraße. Bei Grundstücksgrößen von ca. 650 m² bis 750 m² wären 9-11 Grundstücke erschließbar. Außerdem ist ein Wendeplatz für die Müllfahrzeuge vorzusehen.

 

Fragen dazu werden nicht gestellt und Herr Bürgermeister Hansen verliest den Beschlussvorschlag.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0