Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stakendorf in der Fassung des Entwurfs gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage.

 


Die Gemeinde verfügt aktuell über eine Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr. Diese Satzung trat am 01.01.2000 in Kraft.

 

Aufgrund der in § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG enthaltenen Regelung, wonach Satzungen über kommunale Abgaben nach Ablauf von 20 Jahren ihre Gültigkeit verlieren, tritt diese Satzung mit Ablauf des 31.12.2019 automatisch außer Kraft, ohne dass es eines besonderen Aktes der Aufhebung bedarf.

 

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer neuen Satzung, sofern nicht auf die Festsetzung und Erhebung von Gebühren für die Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehr verzichtet werden soll.

 

Die Neufassung der Gebührensatzung ist Anlage zur Sitzungsvorlage und liegt allen Gemeindevertretern vor.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0