Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 48.003,92 € zu.

 

 

 

 


Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Stakendorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von 48.003,92 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0