Sitzung: 12.11.2019 Gemeindevertretung
Vorlage: STAKE/BV/042/2019
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 48.003,92 € zu.
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Stakendorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Unter Berücksichtigung der eingerichteten
Deckungskreise sind keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
entstanden.
Darüber hinaus
sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, in Höhe von
48.003,92 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Stimmberechtigte: 9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |