Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf vom 01.01.2020.

 

 


Nach § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) dürfen kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.

Diese Satzung verliert, sofern sie nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen ist, zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

Die Gemeinde Stakendorf erhebt derzeit Schmutzwassergebühren nach ihrer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 21. September 2004, die rückwirkend am 01. August 2002 in Kraft getreten ist. Insofern verliert diese Satzung spätestens mit Ablauf des 31.Juli 2022 ihre Gültigkeit.

 

Damit würde die bestehende Satzung nicht mehr den vollen neuen Kalkulationszeitraum vom 01.Januar 2020 – 31.Dezember 2022 abdecken.

Der Erlass einer neuen Satzung bereits zum 01.Januar 2020 scheint daher sinnvoll zu sein.

 

Die neue Satzung, die als Anhang dieser Vorlage beigefügt ist, wurde auf der Grundlage der Mustersatzung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages gefertigt.

 

Über die Festsetzung der  Verbrauchsgebühr nach § 5 Abs. 1 liegt der Gemeindevertretung eine gesonderte Sitzungsvorlage vor.

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0