Sitzung: 11.11.2019 Umwelt- und Planungsausschuss
Nach einer
kurzen Einführung durch den Vorsitzenden, verbunden mit dem Hinweis, dass Klimaschutz
eine dringliche Aufgabe der Kommunen sei, wird dem Referenten zu diesem Thema,
Herrn Dr. Poggemann, Klimaschutzbeauftragter des Kreises Plön das Wort erteilt.
(david-willem.poggemann@kreis-polen.de) In
seinen Ausführungen erläutert Dr. Poggemann die
„
Richtlinie zur Förderung von Kommunalschutzprojekten im kommunalen Umfeld“. Kurz
„ Kommunalrichtlinie“ genannt. Es geht um die Minderung der Treibhausgase, die
in die Atmosphäre abgegeben werden, mit dem Ziel, den Temperaturanstieg bis zum
Jahr 2050 auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden Förderschwerpunkte vorgestellt:
Fokusberatung
Klimaschutz; mentsysteme; Energiesparmodelle; Umweltmanagementsysteme;
kommunale Netzwerke (u. a. klimaneutrale Mobilität); Potenzialstudien (Abfallentsorgung,
Trink- wasser,...). Alle diese Projekte sind förderungswürdig, ebenso die
externen Berater. Der Bewilligungszeitraum ist begrenzt und angemeldete
Projekte müssen dann auch in einem bestimmten Zeitfenster umgesetzt sein. So wird beispielsweise eine ausgewählte
Klimaschutzmaßnahme nur dann gefördert, wenn
damit eine Reduzierung der Treibhausgase
von mindestens 50% verbunden ist.
Bemerkenswert: Nicht zuwendungsfähig sind Projekte aus dem Bereich Elektromobilität
und Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Zu klären ist auch die Frage, ob
das Amt antragsberechtigt ist. Die Stelle des Klimaschutzbeauftragten wird
durch das PTJ (Projektträger Jülich) wie folgt gefördert: Die ersten zwei Jahre
zu 65%, wenn ein Anschluss gewünscht wird beträgt der Zuschuss für die nächsten
drei Jahre 40%. Zu den Aufgaben des Klimaschutzbeauftragten zählt die
Öffentlichkeitsarbeit, die Kontrolle des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude
(Schulen usw.), Begleitung von Bauleitplanungen, Erstellung von
Mobilitätskonzepten (Ladesäulen), regenerative Energieversorgung öffentlicher
Gebäude usw. Die anschließende Diskussion zeigte, dass der Schutz des Klimas
unstrittig ist. Beratungsbedarf innerhalb des Amtes besteht darin, ob alle
Gemeinden gleichsam von der Einrichtung einer Planstelle für einen
Klimaschutzbeauftragten profitieren können. Die Frage nach der klimamäßigen „
Betreuung“ durch den Kreis Plön wurde negativ beschieden. Grundsätzlich ist
auch die Frage zu klären
ob die
Gemeinden bereit wären, ihre Planungshoheit für den Bereich Klimaschutz an das
Amt Probstei abzugeben. Dr. Poggemann berichtet, dass der Kreis Plön ein
Wärmeplanungskataster für den gesamten Kreis erstellt hat. Jede Gemeinde kann
diesem Kataster entnehmen, ob eine ihrer Gebäude energetisch „aufgerüstet“
werden muss. Über das GIS Verfahren können die Ergebnisse abgerufen werden. Für
das Jahr 2020 ist vorgesehen, ein kreisweites Solarpotentialkataster anzubieten,
damit jeder Bürger selbst feststellen kann, ob seine Immobilie auf Solar oder
PV umgerüstet werden kann.