Nach einer kurzen Einführung durch den Vorsitzenden, verbunden mit dem Hinweis, dass Klimaschutz eine dringliche Aufgabe der Kommunen sei, wird dem Referenten zu diesem Thema, Herrn Dr. Poggemann, Klimaschutzbeauftragter des Kreises Plön das Wort erteilt. (david-willem.poggemann@kreis-polen.de) In seinen Ausführungen erläutert Dr. Poggemann die

„ Richtlinie zur Förderung von Kommunalschutzprojekten im kommunalen Umfeld“. Kurz „ Kommunalrichtlinie“ genannt. Es geht um die Minderung der Treibhausgase, die in die Atmosphäre abgegeben werden, mit dem Ziel, den Temperaturanstieg bis zum Jahr 2050 auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Förderschwerpunkte vorgestellt:

Fokusberatung Klimaschutz; mentsysteme; Energiesparmodelle; Umweltmanagementsysteme; kommunale Netzwerke (u. a. klimaneutrale Mobilität); Potenzialstudien (Abfallentsorgung, Trink- wasser,...). Alle diese Projekte sind förderungswürdig, ebenso die externen Berater. Der Bewilligungszeitraum ist begrenzt und angemeldete Projekte müssen dann auch in einem bestimmten Zeitfenster  umgesetzt sein. So wird beispielsweise eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme nur dann gefördert, wenn  damit eine Reduzierung der Treibhausgase  von mindestens 50%  verbunden ist. Bemerkenswert: Nicht zuwendungsfähig sind Projekte aus dem Bereich Elektromobilität und Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung. Zu klären ist auch die Frage, ob das Amt antragsberechtigt ist. Die Stelle des Klimaschutzbeauftragten wird durch das PTJ (Projektträger Jülich) wie folgt gefördert: Die ersten zwei Jahre zu 65%, wenn ein Anschluss gewünscht wird beträgt der Zuschuss für die nächsten drei Jahre 40%. Zu den Aufgaben des Klimaschutzbeauftragten zählt die Öffentlichkeitsarbeit, die Kontrolle des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude (Schulen usw.), Begleitung von Bauleitplanungen, Erstellung von Mobilitätskonzepten (Ladesäulen), regenerative Energieversorgung öffentlicher Gebäude usw. Die anschließende Diskussion zeigte, dass der Schutz des Klimas unstrittig ist. Beratungsbedarf innerhalb des Amtes besteht darin, ob alle Gemeinden gleichsam von der Einrichtung einer Planstelle für einen Klimaschutzbeauftragten profitieren können. Die Frage nach der klimamäßigen „ Betreuung“ durch den Kreis Plön wurde negativ beschieden. Grundsätzlich ist auch die Frage zu klären

ob die Gemeinden bereit wären, ihre Planungshoheit für den Bereich Klimaschutz an das Amt Probstei abzugeben. Dr. Poggemann berichtet, dass der Kreis Plön ein Wärmeplanungskataster für den gesamten Kreis erstellt hat. Jede Gemeinde kann diesem Kataster entnehmen, ob eine ihrer Gebäude energetisch „aufgerüstet“ werden muss. Über das GIS Verfahren können die Ergebnisse abgerufen werden. Für das Jahr 2020 ist vorgesehen, ein kreisweites Solarpotentialkataster anzubieten, damit jeder Bürger selbst feststellen kann, ob seine Immobilie auf Solar oder PV umgerüstet werden kann.