Herr Bürgermeister Heller berichtet einführend von den bisherigen Befassungen, die noch in die Zeit seines Vorgängers zurückreichen. Nach Prüfung der Feuerwehrunfallkasse sei unstreitig, dass ein Neubau des Feuerwehrhauses an anderer Stelle als bisher notwendig sei, um entsprechende Vorgaben einhalten zu können. Man habe sich intensiv mit dem Thema befasst und dazu diverse Gespräche geführt und verschiedene gutachterliche Betrachtungen beauftragt.

 

Gemeindevertreter Herr Finck betritt um 19.35 Uhr den Sitzungsraum.

 

Herr Prof. Dr. Heisel berichtet als beauftragter Städteplaner in Form eines Power-Point-Vortrages aus der städtebaulichen und planerischen Sicht. Er weist dabei darauf hin, dass alle betrachteten Standorte im Vorwege ebenfalls gutachterlich hinsichtlich der notwendigen Einhaltung der vorgeschriebenen Hilfsfristen für die Feuerwehr untersucht wurden und in Frage kommen. Ein weiteres Büro Schallschutz Nord GmbH hat parallel eine Lärmschutzbetrachtung vorgenommen.

 

Für alle in Frage kommenden Standorte (an der Sporthalle, nördlicher und südlicher Kurpark) auch mit Varianten sei ein Bau nur möglich, wenn im Vorwege entsprechende nach Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren und Untersuchungen vorgenommen werden. Dies sei nun geschehen und rechtliche Vorgaben seien nun mal zu beachten.

 

Es wurden verschiedene Kriterien (Erschließung, wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde, Lärmschutz, Prozessdauer, Rechtsrisiken usw.) entwickelt worden, anhand derer eine Bewertung der Standortalternativen vorgenommen wurde. Er erläutert jeden einzelnen Standort und deren Bewertung.

 

Im Ergebnis kann seine Empfehlung nur der Standort (S1) an der Sporthalle bzw. an der K44 sein.

 

Dieses Ergebnis wird von den Vertretern des Büros Schallschutz Nord GmbH bestätigt und begründet. Insbesondere wird auf die Vorschrift TA-Lärm eingegangen, die bestimmte einzuhaltende Lärmwerte vorgebe, die einzuhalten seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lohmeier wird erläutert, dass eine Schallschutzmaßnahme in Form eines Walles oder einer Wand erfolgen könne. Aber selbst bei einer Höhe von 2 Metern würden die von der TA-Lärm vorgegebenen Werte im Bereich der Standorte am Kurpark noch nicht eingehalten werden können. Dies läge an der Nähe der vorhandenen Wohnhäuser. Bisher habe man auch nur ein „Minimum“ ohne einen Einsatzfall gerechnet. Schallschutztechnisch seien die Standorte am Kurpark daher nicht zu empfehlen.

 

Die Nachfrage, wie teuer eine Erschließung an der Sporthalle würde, kann lt. Herrn Prof. Heisel zum derzeitigen Planungsstand noch nicht belastbar beantwortet werden. Er ergänzt noch, dass für das Ortsbild nicht das Gebäude der Feuerwehr als beeinträchtigend gesehen werden darf, ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand hingegen schon.

 

Es werden verschiedene Nachfragen aus dem Kreis der Feuerwehr beantwortet. Insbesondere wird darauf eingegangen, dass aus Rechtsgründen zwischen einem Stellplatz der Feuerwehr und einem öffentlichen Parkplatz zu unterscheiden sei. Hierauf würden im Planverfahren auch  zwingend zu beteiligende andere Behörden achten.

 

Im Anschluss fasst Herr Bürgermeister Heller noch einmal zusammen, geht noch auf die im Vorwege eingeschaltete Mediation ein und richtet die Bitte an die Feuerwehr, den empfohlenen Standort zu akzeptieren. Die objektiven Kriterien seien aus seiner Sicht eindeutig. Er sehe sich daher nicht an der Lage, eine abweichende Empfehlung abzugeben, so sehr er die anderslautenden Wünsche der Feuerwehr auch verstehe. Die Bedeutung und die „einschneidende“ Wirkung für die Feuerwehr sind ihm bewusst.

 

Im Anschluss ergeht folgender

 

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wendtorf beschließt, entsprechend der vorgestellten Bewertung den Standort an der Kreisstraße 44 für den Neubau eines Feuerwehrhauses festzulegen.
  2. Die Aufträge für die Durchführung der Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes werden für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herr Dr. Heisel, für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro ALSE GmbH, Herr Dr. Liedl und für die schallschutztechnische Untersuchung an das Planungsbüro Schallschutz Nord, Herr Tietgen vergeben.

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:10

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:1

Befangen: 0

 

Der Vortrag soll zur Anlage zum Protokoll genommen werden.

 

Im Anschluss ergreift der Wehrführer Herr Marco Evers das Wort und verliest seine Rücktrittserklärung und fügt hinzu, dass er die Verantwortung für die Entscheidung nicht übernehmen könne.