Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung für einen Kinder- und Jugendbeirat entsprechend dem Vorschlag der Grünen-Fraktion mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 


Die stellvertretende Vorsitzende bittet die Fraktion der Grünen um Erläuterungen zum vorliegenden Antrag.

 

Frau Bartels fast den Antrag der Fraktion zusammen und bezieht sich auf die Grundsatzbeschlüsse des Ausschusses vom 14.5.2019 und der Gemeindevertretung vom 19.6.2019, einen Kinder- und Jugendbeirat einzurichten. Sie stellt den erarbeiteten Satzungsentwurf vor und berichtet, dass dieser auf der Grundlage der Info-Veranstaltung mit Jugendlichen, die die Fraktion durchgeführt habe, nochmal überarbeitet wurde.

 

Gemeindevertreter Petrowski erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Einrichtung des Kinder- und Jugendbeirates eine gute Sache sei und man der Satzung mit kleinen Änderungen zustimmen könne:

 

Er schlägt vor, die geschlechterparitätische Besetzung in § 1 des Satzungsentwurfes als Sollvorschrift zu fassen.

 

Außerdem regt er an, das Alter für das aktive und passive Wahlrecht in § 4 des Entwurfes von 18 auf 21 Jahre zu erhöhen. Dies sei in vielen anderen Gemeinden so Praxis.

 

Weiterhin hält er den Ausschluss der Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendbeirat für bürgerliche Mitglieder der Fachausschüsse für diskutabel.

 

Von Seiten der LWG wird vorgeschlagen, den Beiratsmitgliedern ein Sitzungsgeld zu zahlen und sich dabei an der Praxis in der Nachbargemeinde Heikendorf zu orientieren.

 

Herr Dr. Bernd Schmidt führt für die SPD-Fraktion aus, dass ihrer Ansicht nach die Satzung relativ kompliziert und nicht einfach formuliert gestaltet sei. Er schlägt vor, die Stimmenanzahl der Wahlberechtigten bei den Beiratswahlen auf eine Stimme zu reduzieren, den Beschluss einer Geschäftsordnung nicht verpflichtend zu gestalten und auf die Verkürzung der Wahlzeit des ersten Kinder- und Jugendbeirates (§ 4 Abs. 8 Satzungsentwurf) zu verzichten. Außerdem regt er an, die Satzung sprachlich zu überarbeiten.

 

Anschließend werden die Vorschläge der Fraktionen eingehend diskutiert.

 

In den folgenden Einzelabstimmungen ergeben sich nachfolgend aufgeführten Ergebnisse:

 

§ 1 Abs. 2, der letzte Aufzählungspunkt wird wie folgt gefasst: „im Beirat und im Vorstand wenn möglich geschlechterparitätisch besetzt sein“

 

In § 3 Abs. 3, werden im letzten Halbsatz die Worte „selbst gibt“ durch die Formulierung „selber geben kann“ ersetzt

 

Die Erhöhung des aktiven und passiven Wahlalters (§ 4 Abs. 2) auf 21 Jahre wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Veränderung der Stimmenzahl in § 4 Abs. 6 auf eine statt fünf Stimmen pro Wahlberechtigten findet keine Mehrheit.

 

§ 7 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält der Kinder-und Jugendbeirat im Haushalt Geschäftskosten im Rahmen der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Laboe bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Kinder- und Jugendbeirat darf aus seiner Arbeit keinen finanziellen Gewinn ziehen. Für die Sitzungen des Jugendbeirates erhalten die Mitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe der für die gemeindlichen Gremien gültigen Sätze. Der Beirat verwaltet seine Mittel selbst und entscheidet unabhängig im Rahmen des geltenden Rechts über die Verwendung der Gelder. Hierüber ist jährlich ein Verwendungsnachweis zu führen.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0