¾     Es wird die Frage gestellt, ob die gemeindliche Stellungnahme gegenüber der Landesplanungsbehörde zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft schon beantwortet wurde. Dies wird vom Bürgermeister mit dem Hinweis verneint, dass das entsprechende Raumordnungsverfahren noch längst nicht abgeschlossen sei.

 

¾     In diesem Zusammenhang wird auch die Frage gestellt, ob die Gemeinde die Absicht hegt, einen geänderten Flächennutzungsplan aufzustellen. Dies wird ebenfalls verneint, da es dafür derzeit noch keinen Bedarf gibt. Möglicherweise wird aber die Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windkraft die Gemeinde dazu zwingen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes anzustreben. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass ein raumordnungsrechtliches Anpassungsgebot der Bauleitplanung besteht.

 

¾     Eine Einwohnerin bekundet die Meinung, dass ein gemeindlicher Spielplatz keine Blühwiese ist, weil die sich dort aufhaltenden Insekten, insbesondere aber Zecken, eine Gefahr für die Kinder darstellen könnten. Vor diesem Hintergrund wird von ihr angeregt, den Rasen zu mähen und die Hecke zu schneiden. Der Bürgermeister entgegnet, dass die Witterung eine entsprechende Pflege bislang nicht zuließ. Diese soll jedoch bei einer Änderung der Witterungsverhältnisse kurzfristig nachgeholt werden. Aus den Reihen der Einwohnerschaft wird der Ansicht, dass die Insekten eine Gefahr für Kinder bilden würden, im Übrigen entgegengetreten.

 

¾     Weiterhin wird gefragt, ob beabsichtigt sei, die Parkflächen vor dem Dorfgemeinschaftshaus mit einem Poller zu sichern. Dies wird vom Bürgermeister bejaht, da darüber nachgedacht wird, das Parken dort grundsätzlich nur für Zwecke der Feuerwehr oder der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses zuzulassen. Der Bürgermeister wird zunächst mit den dort parkenden Anwohnern das Gespräch suchen.

 

¾     Die Frage, welchen neuen Sachstand es beim Ausbau des Glasfasernetzes gäbe, wird vom Bürgermeister dahingehend beantwortet, dass ein kompetentes Planungsbüro beauftragt worden sei. Die Feinplanung in Abstimmung mit den Eigentümern soll noch im laufenden Jahr begonnen werden.

 

¾     Abschließend wird die Frage, ob die Gemeinde beabsichtigt, ein kleines Baugebiet auszuweisen verneint. Die Eigentümer der für eine Bebauung in Frage kommenden Grundstücke sind überwiegend nicht bereit, die aus der Bauleitplanung resultierenden Kosten zu tragen.