Frau Nebendahl führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Vorberatungen. Sie hätte sich gewünscht, dass die Vorlage hierzu etwas neutraler ausgefallen wäre. Sie bittet Herrn Bürgermeister Kokocinski um nähere Erläuterungen.

 

Herr Bürgermeister Kokocinski erklärt zu der Bemerkung von Frau Nebendahl, dass ihm wichtig gewesen sei, hier auch noch einmal deutlich zu machen, wie der Bürgermeister über die Sache denkt. Deshalb habe er die einleitende Bemerkung aufgenommen. Er erläutert ausführlich die Vorlage und wirbt noch einmal dafür, zum Zwecke eines gedeihlichen Miteinanders zwischen Werkleitung und Bürgermeister die Betriebssatzung so wie vorgelegt zu beschließen.

 

Herr Stelck betont noch einmal, dass es der SPD-Fraktion wichtig sei, dass der Bürgermeister vernünftig unterstützt werde. Hierfür sei die Einrichtung einer Werkleitung nicht der richtige Weg. Zumindest aber sollte die Werkleitung auf Vorschlag des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung bestellt werden, denn hierdurch würde von vornherein sichergestellt werden, dass Bürgermeister und Werkleitung gut zusammenarbeiten können. Er beantragt daher, den § 4 der Satzungsentwürfe entsprechend zu ändern.

 

Herr Cordts sieht dies nicht so. Bei einer so herausragenden Stellung sollte schon der Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Da die Werkleitung durch die Gemeindevertretung bestellt werde, sollte auch die Vorauswahl durch ein Gremium der Selbstverwaltung erfolgen.

 

Herr Cordts spricht den § 5 Abs. 7 der Satzungsentwürfe an. Hier sollten die Wertgrenzen angepasst werden, da die Betriebsleitung bereits eine Vergabeermächtigung über 10.000 € habe. Er verweist hierzu auf die Aufzählung auf Seite 2 der Vorlage. Die Hingabe von Darlehen und Zuschüssen etc. sowie die unentgeltliche Veräußerung von Sachen etc. könne seines Erachtens gern gestrichen werden. Wert lege er aber auf die Regelung über den Abschluss von Leasingverträgen sowie die Vergabe von Aufträgen. Er beantragt daher, diese Regelungen in die Betriebssatzungen aufzunehmen.

 

Frau Grulich erinnert daran, dass in diesem Fall auch die Hauptsatzung entsprechend geändert werden müsse. Herrn Cordts ist das bewusst. Er weist hierzu darauf hin, dass die Betriebssatzung ohnehin erst zu einem Datum in der Zukunft in Kraft treten werde. Bis dahin werde die gebildete Arbeitsgruppe in der Lage sein, die Hauptsatzung zu überarbeiten.

 

Herr Stelck hält von den von Herrn Cordts vorgetragenen Regelungen nichts. Im Endeffekt müsse ohnehin der Bürgermeister alles verantworten. Es könne doch nicht sein, dass Werkleitung und Bürgermeister gleiche Wertgrenzen haben.

 

Auch Frau Thomsen bittet darum, diesen Gedanken noch einmal zu überprüfen. Es werde ja einen Unterschied in den Wertgrenzen zwischen Betriebsleitung und Werkleitung geben, dann müsse es doch aber auch ein Unterschied zwischen den Wertgrenzen für die Werkleitung und dem Bürgermeister geben, denn schließlich sei der Bürgermeister Dienstvorgesetzter der Werkleitung.

 

Herr Hirt sieht keinen Änderungsbedarf an den von Herrn Cordts vorgetragenen Regelungen. Man wolle keine Zwischenschritte in der Entscheidungsfindung.

 

Herr Cordts beantragt im Anschluss daran, den § 7 zu streichen, da dieser entbehrlich sei.

 

Dies sieht Herr Stelck nicht so. Da nun der Bürgermeister nicht mehr Werkleiter sei, sei diese Regelung notwendig, um die Zuständigkeiten klar zu regeln.

 

Herr Hirt kann dies nicht nachvollziehen, da der § 7 schon bekannte Regelung lediglich wiederholt.

 

Frau Thomsen gibt zu bedenken, dass man sich mit der Einrichtung einer Werkleitung auf Neuland begebe. Aus ihrer Sicht sei es daher zweckmäßig, dass in der Betriebssatzung vollumfänglich alle Zuständigkeiten nachgelesen werden können.

 

Herr Stelck ist im Übrigen der Auffassung, dass man hierüber am heutigen Abend nicht abstimmen könne, sondern dies noch einmal in den Fraktionen beraten müsse.

 

Frau Nebendahl und Herr Cordts halten es für sachgerecht, dass am heutigen Abend eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben werde. Diese könne dann in den Fraktionen vor der Gemeindevertretersitzung beraten werden. Frau Nebendahl lässt hierüber abstimmen die Hauptausschussmitglieder sprechen sich mit fünf Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen ohne Enthaltung für eine heutige Abstimmung aus.

 

Herr Cordts spricht noch einmal das Thema Personalwirtschaft an. Nach der Rechtsauffassung des Innenministeriums könne eine Personalverantwortung nicht durch Satzung auf die Werkleitung delegiert werden. Auf der anderen Seite gebe es aber Betriebssatzungen im Land Schleswig Holstein, die genau das vorsehen. Man sollte das daher im Auge behalten und die Landesgesetzgebung verfolgen.

 

Frau Nebendahl lässt nunmehr über die Anträge abstimmen.

 

Der Hauptausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

Betriebssatzung OEB:

 

§ 4 Abs. 1 der Betriebssatzung wird wie folgt formuliert:

 

(1)       Zur Leitung des Eigenbetriebes bestellt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Bürgermeisters eine Werkleiterin oder einen Werkleiter.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Formulierungsvorschlag abgelehnt.

 

§ 4 Abs. 1 der Betriebssatzung wird wie folgt formuliert:

 

(1)       Zur Leitung des Eigenbetriebes bestellt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses eine Werkleiterin oder einen Werkleiter.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

§ 5 Abs. 7 der Betriebssatzung wird wie folgt formuliert:

 

(7) Die Werkleitung entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes über

a)    die Vergabe von Aufträgen sowie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauleitplanungen und im Tiefbaubereich bis zu einem Wert von 25.500,00 €

b)    den Abschluss von Leasingverträgen, soweit der jährliche Mietzins 25.500,00 € nicht überschreitet.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

§ 7 der Betriebssatzung wird gestrichen.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Betriebssatzung TS:

 

§ 4 Abs. 1 der Betriebssatzung wird wie folgt formuliert:

 

(1)       Zur Leitung des Eigenbetriebes bestellt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses eine Werkleiterin oder einen Werkleiter.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

§ 5 Abs. 7 der Betriebssatzung wird wie folgt formuliert:

 

(7) Die Werkleitung entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes über

a)    die Vergabe von Aufträgen sowie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für Bauleitplanungen und im Tiefbaubereich bis zu einem Wert von 25.500,00 €

b)    den Abschluss von Leasingverträgen, soweit der jährliche Mietzins 25.500,00 € nicht überschreitet.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

§ 7 der Betriebssatzung wird gestrichen.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Die stellv. Vorsitzende stellt daraufhin die Betriebssatzungen insgesamt zur Abstimmung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Betriebssatzung für den Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg /Holstein gemäß Entwurf mit den beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Betriebssatzung für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg gemäß Entwurf mit den beschlossenen Änderungen zu beschließen.

 

Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0