Der Ausschuss für JSKS empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufestsetzung der Zeiten

zur Ehrung von Geburtstagen wie folgt: Ab dem 70.en Lebensjahr und dann alle 5 Jahre. Der Gemeinderat beschließt, welches Mitglied die Ehrung übernimmt.


Stimmberechtigte: 5

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0