Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C für das Gebiet „westlich der Strandstraße Grundstück Nr. 15“ zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

 


Nach kurzer Einleitung durch Ausschussvorsitzenden Cordts erläutert Herr Griesbach die Abwägung der während des Planverfahrens eingegangenen Anregungen ausführlich. Insbesondere geht er dabei auf die einzige private Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 C und die Abwägung dazu ein. Nach kurzer Aussprache verliest Ausschussvorsitzender Cordts die Beschlussvorschläge der Verwaltungsvorlage.   


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0