Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 A für das Gebiet „nordöstlich des bestehenden Yachthafens Baltic Bay“ als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss) und die Begründung zu billigen.

Die Ergänzung zur Beleuchtung des letzten schwimmenden Ferienhauses als Sicherheitsvorkehrung soll bis zur Sitzung der Gemeindevertretung geprüft werden.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage und geht kurz auf die Abwägungsvorschläge ein.

 

Frau Schöneich-Beyer schlägt vor, aus Sicherheitsgründen am  letzten schwimmenden Ferienhaus vor der Hafeneinfahrt eine Beleuchtung anzubringen.

 

Herr Fleischfresser stellt folgende Fragen:

  1. Warum liegt die Hafeneinfahrt im Geltungsbereich des Bebauungsplans?
  2. Erfolgt der Zugang zu den schwimmenden Ferienhäusern auf der gemeindlichen Seite des Steges oder auf der Seite von Baltic Bay?
  3. Ist der Zugang zum bzw. vom Parkplatz für die Gäste auch in der Woche möglich?
  4. Der Sitzungsvorlage liegt ein Gestaltungsplan bei. Ebenfalls ist in der akustischen Stellungnahme ein Plan abgedruckt, der jedoch andere Maße und ein schwimmendes Ferienhaus mehr beinhaltet. Welcher der vorliegenden Pläne ist der zu beschließende?

 

Der Bürgermeister stellt zu Frage Nr. 4 klar, dass der Plan in der akustischen Stellungnahme als Grundlage für diese verwendet wurde. Für den zu fassenden Beschluss sind jedoch der Gestaltungs- und der Rechtsplan in der Anlage zur Sitzungsvorlage relevant.

 

Zu Frage Nr. 1 teilt der Bürgermeister mit, dass die Hafeneinfahrt in den Geltungsbereich des Bebauungsplans genommen wurde, damit die Möglichkeit besteht, Auswirkungen durch diesen abwägen zu können. Er weist darauf hin, dass anderenfalls die Frage nach dem Radius nicht beachtet worden wäre.

 

Sodann wird Herrn Temp zu Wort gebeten. Dieser antwortet zu Frage Nr. 2, dass der Zugang zu den schwimmenden Ferienhäusern auf der Stegseite von Baltic Bay erfolgen wird.

 

Auf die Frage Nr. 3 informiert Herr Temp, dass der Zugang zum Parkplatz jederzeit gewährleistet ist.


Stimmberechtigte:

    11

Ja-Stimmen:     11

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:     0

Befangen: 0