Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 17.40 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Er erläutert, dass für das Verfahren eines Bürgerentscheids die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung entsprechend gelten. Das bedeutet, dass der Wahlprüfungsausschuss die Gültigkeit des Bürgerentscheids vom 13.12.2009 in der Gemeinde Höhndorf von Amts wegen vorprüft sowie über Einsprüche gegen die Gültigkeit berät. Die abschließende Entscheidung trifft die Gemeindevertretung. 

 

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor. Diese wird daher wie vorgesehen verhandelt.