Beschluss:    Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgerentscheid vom 13.12.2009 in der Gemeinde Höhndorf für gültig zu erklären.

 


Die stellv. Abstimmungsleiterin legt den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses die Abstimmungsunterlagen zur Vorprüfung vor und teilt mit, dass Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids nicht eingegangen sind. Bei der Sichtung der Unterlagen gab es keinerlei Anlass, Zweifel an der richtigen und ordnungsgemäßen Ergebnisermittlung zu haben.

 

Der Wahlprüfungsausschuss trifft daraufhin folgende Feststellungen:

 

  1. Es sind bei der Durchführung des Bürgerentscheid keine Unregelmäßigkeiten, die das Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnten, festgestellt worden.

 

  1. Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist ordnungsgemäß und richtig erfolgt.

 

Der Wahlprüfungsausschuss fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

2

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Der Vorsitzende schließ die Sitzung um 17.48 Uhr.

 

 

Schönberg, 11.02.2010