Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt zum Punkt 12.1 Buchstabe b des Textteils, dass Putz nur in einem hellen pastellfarbenen Farbton zulässig sein soll, die Farbe Ziegelrot ist zu streichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anhand einer Präsentation erläutert Herr Blank die Abwägung der im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ausführlich. Insbesondere geht er dabei auf die Festsetzung der Nutzung als Sondergebiet für Dauerwohnen und Tourismusbeherbergung ein. Diese Festsetzung hat Herr Blank zuvor mit Herrn Göde vom Innenministerium besprochen, um die Nutzung der Wohngebäude als Zweitwohnung auszuschließen. Obwohl der Flächennutzungsplan die Fläche zur Wohnnutzung ausweist, wird sich der Bebauungsplan aber aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Aufgrund eines noch ausstehenden Gespräches mit Herrn Göde mag es sein, dass die textlichen Festsetzungen noch geringfügig angepasst werden müssen. Hierfür sollte die Gemeindevertretung einen Vorratsbeschluss fassen.

 

Weiter geht Herr Blank auf die verkehrliche Anbindung an den Lutterbeker Weg ein. Hier ist vorgesehen, eine Rechts- vor Links-Regelung zu schaffen. Aufgrund von Sichtbehinderungen durch das vorhandene Baumtor mag es sein, dass der Bebauungsplan auch hier noch einmal angepasst werden muss. Es wird dazu noch einen Vor-Ort-Termin mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön geben, das Ergebnis muss ggf. noch in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Auch hier bittet Herr Blank, einen Vorratsbeschluss zu fassen.

 

Herr Blank erläutert sodann die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den grünordnerischen Festsetzungen sowie zu den einzelnen Punkten des Textteils zum Bebauungsplan. Auf Anfrage erklärt er, dass sowohl die vorgesehene Ausgleichsfläche als auch der Knick im Eigentum des Landwirts verbleiben. Die Nutzung als Ausgleichsfläche wird über eine Grunddienstbarkeit gesichert.

 

Es schließt sich eine Diskussion insbesondere zu den gestalterischen Festsetzungen und der Anzahl der festgesetzten Doppelhäuser im Bebauungsplan an. Im Ergebnis werden dazu folgende Beschlüsse gefasst.

 

 


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Unter dem Buchstaben c soll ebenfalls die Farbe Ziegelrot gestrichen werden, sodass es auch hier nur bei einem hellen pastellfarbenen Farbton bleiben soll.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Eine vollständige Holzverkleidung der Gebäude mit flachen Brettern soll zulässig sein.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

Befangen: 0

 

Das Teilgebiet 9 in der Planzeichnung sowie die gesonderten textlichen Festsetzungen zum Teilgebiet 9 sollen entfallen.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           4

Nein-Stimmen:  3

Enthaltungen:  1

Befangen: 0

 

Der Textteil 12.8 zur Zulassung von Solaranlagen soll ergänzt werden, dass auch Photovoltaikanlagen und Anlagen der Photothermie zulässig sind.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Als Dacheindeckung für Garagen und Carports sollen zwingend Gründächer festgesetzt werden, alternativ sollen Solar oder Photovoltaikanlagen zulässig sein.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

An allen Außengrenzen des Neubaugebietes sind Sichtschutzzäune unzulässig.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Die Anzahl der Doppelhäuser soll wie in der Planzeichnung festgesetzt auf 3 mögliche Doppelhäuser bestehen bleiben. Es soll ausdrücklich möglich sein, 2-Familienhäuser in WEG-Teilung zu errichten.

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:  0

Befangen: 0

 

Sodann wird der Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage gefasst mit den vorstehenden Änderungen und der Ergänzung, dass hinsichtlich der Festsetzung des Gebietes als Sondergebiet für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung noch eine Anpassung im Textteil des Bebauungsplanes erfolgen kann und mit der Ergänzung, dass hinsichtlich des Baumtores noch eine Anpassung aufgrund der Rechts- vor Links-Regelung erfolgen kann. Diese Änderungen können dann in Abstimmung mit dem Bürgermeister eingefügt werden.

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros. (Abwägungsbeschluss).

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:  0

Befangen: 0