Die Vorsitzende, Frau Thomsen, bittet Herrn Dräbing um Erläuterungen zum Entwurf der Neufassung des Kindertagesstättengesetzes für Schleswig Holstein.

 

Herr Dräbing informiert den Ausschuss anhand einer Power-Point-Präsentation, die als Anlage zur Niederschrift genommen wird, umfassend über die seitens der Landesregierung geplanten Gesetzesänderungen und zeigt die Folgen für die Gemeinde Schönberg auf.

 

Er macht deutlich, dass nach aktuellem Stand die Gemeinde Schönberg mit einem finanziellen zusätzlichen Aufwand von rund 57.200 € gegenüber der aktuellen Kindertagesstätten Bezuschussung rechnen müsse. Er weist darauf hin, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes alle Trägerschaftsverträge zwischen der Gemeinde Schönberg und den Kindertagesstättenbetreibern gekündigt und neu gefasst werden müssen. Dazu bereite die Verwaltung derzeit ein Vertragsmuster vor. Sinnvoll sei hier, der Verwaltung ein entsprechendes Verhandlungsmandat zu geben, um die Gespräche mit den Vertragspartnern bündeln zu können. Er weist außerdem auf die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden offenen Fragen hin. Unter anderem sei im Reformgesetz die Möglichkeit, interkommunale Verträge zur Finanzierung von Kindertagesstätten zu schließen, nicht mehr enthalten.

 

Gemeindevertreter Cordts fragt, was noch getan werden könne, um Einfluss auf die Gesetzesänderung zu nehmen und welche Folgen sich für den im Neubaugebiet geplanten Kindertagesstättenbau ergeben. Hierzu erläutert Herr Dräbing, dass die Einflussnahme auf den Gesetzesentwurf nunmehr nur noch auf der politischen Ebene erfolgen könne. Die Verwaltung habe gegenüber dem Gemeindetag eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die den politisch Verantwortlichen vorläge. Mehr könne die Amtsverwaltung nicht tun. Die zweite Frage beantwortete er dahingehend, dass die Belastungen für den geplanten Kita-Neubau in den Berechnungen noch nicht enthalten seien.

 

Herr Cordts regt an, zu überlegen, ob vor diesem Hintergrund die Gründung eines Zweckverbandes zur Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben im Kindertagesstättenbereich sinnvoll und angezeigt sei.

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion der Sachlage an, in der nach der Förderungen aus dem „Gute Kita-Gesetz“ des Bundes gefragt wird. Hierzu informiert Herr Dräbing, dass die darin enthaltenen Förderungen an das Land fließen und bereits in den Finanzierungsanteil des Landes nach dem geplanten neuen Gesetz eingerechnet seien.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass eine Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden des Sozialausschusses des Landtages, Herrn Werner Kalinka, für den 13. September 2019, 18 Uhr in der Gaststätte Irrgarten in Probsteierhagen zu einer Informationsveranstaltung über die geplante Gesetzesreform eingegangen sei. Dort werde der Staatssekretär im Sozialministerium des Landes, Herr Badenhop, das Vorhaben der Landesregierung erläutern und für eine Diskussion zur Verfügung stehen. Dies sei eine Gelegenheit für die Kommunalpolitiker, Einfluss zu nehmen.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.