Frau Maaß erläutert den vorliegenden Bebauungsplan und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Sie gibt ferner bekannt, welche dort enthaltenen Anforderungen bereits erledigt wurden und führt aus, dass der Bebauungsplan erst nach Unterzeichnung und notarieller Beglaubigung des Erschließungsvertrages möglich sei. Da dieses zurzeit noch nicht der Fall sei, könne heute kein Beschluss ergehen. Der TOP solle in der nächsten Gemeindevertretersitzung Ende September aufgenommen und beschlossen werden.

Herr Pfeiffer ergänzt, dass es vorgesehen sei, die Ausgleichsfläche ein- bis zweimal pro Jahr mähen zu lassen.