-       Die erforderliche Genehmigung zur Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist für den F-Plan erteilt worden

 

-       Auf der Mitgliederversammlung der Aktiv-Region Ostseeküste wurde bekannt gegeben, dass es ein neues Förderprogramm des Landes gebe, das bis einschließlich 2021 laufe. Förderberechtigte wie z.B. Gemeinden, Verbände, Vereine und Privatpersonen können für Projekte bis maximal 20.000 € einen Zuschuss vom Land in Höhe von 80 % und einen weiteren Zuschuss des Kreises von 20 % für feste Anschaffungen erhalten.

 

-       Der Antrag zum ländlichen Zentralort wurde negativ beschieden. Eine Begründung dazu wird nachgereicht.