Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses gemäß der „Richtlinie über die förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein“ auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung für ein Gebäude mit drei Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge zu stellen.


Der Vorsitzende berichtet, dass in der Finanzausschusssitzung am 12.08.2019 das Planungsbüro B2K einen vorläufigen Planentwurf nebst Kostenschätzung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zwei Varianten vorgestellt hat – mit zwei bzw. drei Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge. Die vorläufigen Planzeichnungen und Kostenschätzungen dienen dabei als Orientierung zur Beantragung von Fördermitteln. Die bauliche Umsetzung kann später anders erfolgen, zumal das Grundstück hierfür noch nicht feststeht.

Nach kurzer Diskussion bezüglich der einen  bzw. der anderen Variante fasst die  Gemeindevertretung folgenden


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0