Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einem noch zu findenden Grundstück.


Bürgermeister Mülder - von Guerard erläutert, dass vor der Beantragung von Fördermitteln für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes formal ein entsprechender Beschluss durch die Gemeindevertretung erfolgen muss. Erst dann kann der Antrag gestellt werden. Nach kurzer Diskussion ergeht folgender    


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0