Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt, die Verbandsvorsteher Schlünsen detailliert erläutert. Anlass für eine erneute Beratung ist die Tatsache, dass die Baumfläche entlang der Zufahrtstraße am Friedhofsgelände durch die Landesforstbehörde als Wald eingestuft worden ist. Von daher gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes. Diese schreiben vor, dass zum Wald ein 30 Meter Abstand bis zum neuen Sporthallengebäude eingehalten werden muss. Ausnahmen davon werden nur zugelassen, wenn das neue Gebäude statisch und baulich so ausgestattet wird, dass mögliche Gefährdungssituationen (umstürzende Bäume) ausgeschlossen werden können. Da bei einem Versatz des Gebäudes in 30 Meter Tiefe im hinteren Bereich nicht mehr genügend Flächen für Flucht- und Rettungswege verbleiben, ist es zwangsläufig erforderlich, die baulichen Veränderungen vorzunehmen, die die Gefährdungssituationen ausschließen. Diese Tatsache ist mit Mehrkosten verbunden. Architekturbüro Trapez hat gemeinsam mit den Planern für die technische Ausstattung des Gebäudes eine Summe von rd. 187.000,00 € ermittelt.

 

Mit der Kirchengemeinde wurden inzwischen Gespräche geführt. Diese hat sich mit dem geänderten Standort einverstanden erklärt. Die Schulen haben ebenfalls ihre Zustimmung signalisiert.

 

Der Verbandsvorsteher hatte auch prüfen lassen, ob baurechtlich der Neubau der Halle auf der Parkplatzfläche des Schulverbandes möglich wäre. Unabhängig davon, dass diese Variante 800.000,00 bis 1 Mio. € an Mehrkosten verursachen würde, besteht das Problem, dass das Kreisbauamt in diesem Fall die Aufstellung eines B-Planes für die gesamte Fläche des Schulverbandes fordert. Lediglich der Neubau der Halle in der Größe wie bisher könnte ohne B-Planaufstellung erfolgen. Von daher verbleibt lediglich die Möglichkeit, die Halle wie geplant auf dem Friedhofsgelände zu bauen und wie beschrieben, in den hinteren Bereich zu versetzen.

 

Eine Sanierung und Verbreiterung der Straße am Friedhofsgelände entlang ist nicht Voraussetzung für den Bau der Halle. Dieser wird in Zusammenhang einer möglichen baulichen Entwicklung  der Gemeinde Schönberg in Verbindung zur Strandstraße und zur Entlastung des Friedhofsweges mit der Gemeinde neu zu diskutieren und dann zu gegebener Zeit zu verhandeln sein.

 

An der Waldfläche befindet sich eine ortsbildprägende Eiche. Die Gemeinde Schönberg hat bereits signalisiert, dass diese erhalten werden soll.

 

Es sollen noch dahingehend Verhandlungen mit der Forstbehörde aufgenommen werden, dass die Erlaubnis dafür erteilt wird. Einen etwa 5 m breiten Streifen des Waldes zu entfernen, damit dadurch der 30 Meter-Abstgan eingehalten werden kann und die veränderte Baukonstruktion eingespart werden kann. Das Ergebnis der Verhandlung steht noch aus.

 

Rein statisch ist das neue Gebäude so geplant, dass es nicht mit einem Gründach ausgestattet werden kann, dies würde wieder zu Mehrkosten führen. Lediglich  das Anbringen einer Photovoltaikanlange wäre technisch möglich.