Sitzung: 28.08.2019 Hauptausschuss
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine
Tischvorlage verteilt, die Verbandsvorsteher Schlünsen detailliert erläutert.
Anlass für eine erneute Beratung ist die Tatsache, dass die Baumfläche entlang
der Zufahrtstraße am Friedhofsgelände durch die Landesforstbehörde als Wald eingestuft worden ist. Von daher
gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes. Diese schreiben vor, dass zum
Wald ein 30 Meter Abstand bis zum neuen Sporthallengebäude eingehalten werden
muss. Ausnahmen davon werden nur zugelassen, wenn das neue Gebäude statisch und
baulich so ausgestattet wird, dass mögliche
Gefährdungssituationen (umstürzende Bäume) ausgeschlossen werden können. Da bei
einem Versatz des Gebäudes in 30 Meter Tiefe im hinteren Bereich nicht mehr
genügend Flächen für Flucht- und Rettungswege verbleiben, ist es zwangsläufig
erforderlich, die baulichen Veränderungen vorzunehmen, die die
Gefährdungssituationen ausschließen. Diese Tatsache ist mit Mehrkosten
verbunden. Architekturbüro Trapez hat gemeinsam mit den Planern für die
technische Ausstattung des Gebäudes eine Summe von rd. 187.000,00 € ermittelt.
Mit der
Kirchengemeinde wurden inzwischen Gespräche geführt. Diese hat sich mit dem
geänderten Standort einverstanden erklärt. Die Schulen haben ebenfalls ihre
Zustimmung signalisiert.
Der
Verbandsvorsteher hatte auch prüfen lassen, ob baurechtlich der Neubau der
Halle auf der Parkplatzfläche des Schulverbandes möglich wäre. Unabhängig
davon, dass diese Variante 800.000,00 bis 1 Mio. € an Mehrkosten verursachen
würde, besteht das Problem, dass das Kreisbauamt in diesem Fall die Aufstellung
eines B-Planes für die gesamte Fläche des Schulverbandes fordert. Lediglich der
Neubau der Halle in der Größe wie bisher könnte ohne B-Planaufstellung
erfolgen. Von daher verbleibt lediglich die Möglichkeit, die Halle wie geplant
auf dem Friedhofsgelände zu bauen und wie beschrieben, in den hinteren Bereich
zu versetzen.
Eine Sanierung und
Verbreiterung der Straße am Friedhofsgelände entlang ist nicht Voraussetzung
für den Bau der Halle. Dieser wird in Zusammenhang einer möglichen baulichen
Entwicklung der Gemeinde Schönberg in Verbindung zur Strandstraße und zur
Entlastung des Friedhofsweges mit der Gemeinde neu zu diskutieren und dann zu
gegebener Zeit zu verhandeln sein.
An der Waldfläche
befindet sich eine ortsbildprägende Eiche. Die Gemeinde Schönberg hat bereits
signalisiert, dass diese erhalten werden soll.
Es sollen noch
dahingehend Verhandlungen mit der Forstbehörde aufgenommen werden, dass die
Erlaubnis dafür erteilt wird. Einen etwa 5 m breiten Streifen des Waldes zu
entfernen, damit dadurch der 30 Meter-Abstgan eingehalten werden kann und die
veränderte Baukonstruktion eingespart werden kann. Das Ergebnis der Verhandlung
steht noch aus.
Rein statisch ist
das neue Gebäude so geplant, dass es nicht mit einem Gründach ausgestattet
werden kann, dies würde wieder zu Mehrkosten führen. Lediglich das Anbringen einer Photovoltaikanlange wäre
technisch möglich.