Herr Malchau moniert, dass unter TO-Punkt 6: Ortsbegehung mit dem Fahrrad zu verschiedenen Handlungspunkten im Gemeindegebiet beim Unterpunkt Neubaugebiet Holm sich die Feststellung, dass mehrere Flächen nicht wasserdurchlässig gepflastert worden sind auf die Stellflächen und Einfahrten der Grundstücke bezieht und nicht auf die Wege im Baugebiet.

 

Frau Arp bittet um Änderung unter TO-Punkt 5: Bekanntgaben und Anfragen. „Allerdings ist für diese Art von Bepflanzungen auch ein hoher Pflegeaufwand erforderlich“ auf „Allerdings ist für diese Art von Bepflanzung  auch ein hoher Pflegeaufwand erforderlich“, da sich Ihre Aussage nur auf eine bestimmte Art von Stauden bezog.