Herr Verbandsvorsteher Mönkemeier geht nach kurzem Rückblick über die erfolgreiche Vermarktung im vergangenen Jahr auf die in den vergangenen Monaten durchgeführte europaweite Ausschreibung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen ein. Hierüber wurde in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung entsprechend beschlossen.

 

Bei der europaweiten Ausschreibung handelte es sich um ein als mehrstufiges ausgestaltetes Verhandlungsverfahren  mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die EU-Auftragsbekanntmachung wurde am 04.03.2019 eingereicht und am 08.03.2019 veröffentlicht. Es gingen genügend Teilnahmeanträge ein. Details dürfe er jedoch nicht im öffentlichen Teil benennen. Die Bewertungen in den verschiedenen Stufen des Verfahrens erfolgten unter Zuhilfenahme externer technischer und juristischer Beratungsleistungen. Zuletzt wurden verbindliche Angebote von mehreren Bewerbern vorgelegt, deren Bewertung durch die externen Dienstleister ebenfalls vorliegt, so dass einer Beratung und Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Verbandsversammlung dem Grunde nach nichts im Wege steht.

 

Nach heutigem Stand kann also davon ausgegangen werden, dass die Planung kurzfristig auf den Weg gebracht werden kann. Dazu gehöre auch die Vorbereitung der Ausschreibung der Bauleistungen, was auch europaweit erfolgen müsse. Ein Baubeginn im Frühjahr nächsten Jahres sei daher nach heutigem Stand relativ sicher.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Amtsdirektor Körber, dass die Fördermittelfrist zwischenzeitlich bis Mai 2022 verlängert wurde. Eine weitere Nachfrage bezieht sich auf den Planungsprozess. Herr Körber geht davon aus, dass die Gemeinden allein schon wegen guter Ortskenntnisse eng eingebunden werden. Der konkrete Planungsprozess würde sicher Gegenstand eines ersten Auftaktgespräches mit dem Planungsbüro sein.