Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Architekten Voß damit zu beauftragen, den Antrag auf Förderung fristgerecht beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration einzureichen. Die Gemeindevertretung behält sich jedoch vor, eine bewilligte Förderung nicht anzunehmen. Architektenleistungen dürfen vorläufig nur für die Realisierung bis zur Leistungsphase 3 der HOAI beauftragt werden. Weitere Leistungsphasen werden schrittweise nach den jeweiligen Erfordernissen beauftragt werden.


Nach einer intensiven Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0