¾     Von zwei Einwohnern wird kritisiert, dass weder der Bürgermeister noch ein anderes Mitglied der Gemeindevertretung im Rahmen der Feier zum 50jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr eine Ansprache gehalten hat.

 

¾     Zudem wird angemahnt, die Ausschusssitzungen öffentlich abzuhalten. Der Bürgermeister entgegnet, dass dies der Fall sei und auf der Website der Amtsverwaltung jeder Sitzungstermin gepostet wird.

 

¾     Es ergeht der Hinweis, dass § 34 Abs. 1 Satz 3 GO als Regelfall eine Sitzung pro Kalendervierteljahr vorsieht.

 

¾     Ein Einwohner macht die mutmaßlichen Beschäftigungsverhältnisse zweier Personen mit der Gemeinde Höhndorf zum Thema. Er trägt vor, gehört zu haben, dass die Gemeinde einen Gemeindearbeiter und eine Reinigungskraft eingestellt habe. Beide Stellen seien jedoch nicht öffentlich ausgeschrieben worden. Der Bürgermeister entgegnet, dass im Rahmen einer Eilentscheidung von ihm entschieden wurde, Helmut Wichelmann als Gemeindearbeiter zu beschäftigen. Diese Entscheidung habe aus seiner Sicht auch keinen Aufschub geduldet. Eine Reinigungskraft sei dagegen nicht eingestellt worden.

 

¾     Weiterhin wird gefragt, ob es Neuigkeiten beim Thema „Dorfkoppel“ gäbe. Der Bürgermeister macht deutlich, dass dies zwar der Fall sei, zwischen den Verhandlungspartnern jedoch Stillschweigen vereinbart worden sei.

 

¾     Aus der Einwohnerschaft kommt die Anregung, für den Gemeindearbeiter eine arbeitssicherheitsrechtliche Gefährdungsanalyse zu erstellen, da dieser im öffentlichen Straßenraum arbeite, keine Schutzkleidung besitze und teilweise seine privaten Maschinen für die Arbeit verwende.

 

¾     Es wird angemahnt, die Rinnsteine zu reinigen, um die Reinigung der Gullys durchführen zu können.

 

¾     Die anwesenden Mitglieder des Jugendbeirats wünschen sich Unterstützung durch die Mitglieder der Gemeindevertretung, um von diesen in die grundlegenden Prozesse der Entscheidungsfindung innerhalb einer Gemeinde eingeführt zu werden.

 

¾     Weiterhin wird aus der Einwohnerschaft angeregt, einen Eigentümer in der Straße „Sophienhofer Weg“, dessen Pflanzen erheblich in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, zu einem Grünschnitt zu veranlassen.

 

¾     Zu Priorisierung der voraussichtlichen Ausgaben der Freiwilligen Feuerwehr wird eine Abstimmung zwischen der Feuerwehr, dem Bürgermeister und der Vorsitzenden des Finanzausschusses zu erfolgen haben. Diese wird kurzfristig terminiert.