Bgm. Gnauck berichtet, dass in nichtöffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 24.06.2019 keine Beschlüsse gefasst worden sind.

 

Zur Niederschrift selbst trägt Herr Kruse einen Änderungswunsch vor. Unter dem TOP 7 wurde protokolliert, dass Herr Kruse anregt, Schäden der Schadensklasse 3 mit zu berücksichtigen. Diese Protokollierung ist so nicht korrekt. Herr Kruse hat angeregt, dass Schäden der Schadensklasse 3 dort mit beseitigt werden können, wo punktuell eine Häufung von Schäden der Schadensklassen 4 und 5 auftreten und somit eine Beseitigung wirtschaftlich angezeigt ist.

 

Herr Breitfelder hat mehrere Änderungswünsche.

 

Unter dem TOP 7 ist folgendes protokolliert worden:

Herr Breitfelder gibt zu bedenken, dass es eine DIN-Vorschrift gebe, diese aber von der Behörde falsch berechnet bzw. bewertet worden sei. Des Weiteren sei der Anschlussstopp rechtswidrig.

 

Hier fehlt aber der entscheidende und wichtige Hinweis, dass es sich um eine DIN-Vorschrift zur Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit bestehender Entwässerungssysteme handelt. Der zweite zitierte Satz muss dann mit dem Wort „Demgemäß“ beginnen und nicht mit „Des Weiteren“

 

Unter dem TOP 14 ging es um einen Flächenerwerb oder Tausch bezüglich der Kläranlage. Es wurde protokolliert, dass Herr Breitfelder hierzu seine Bedenken mitteilt.

Herr Breitfelder stellt klar, dass er gegen einen möglichen Landkauf keine Bedenken habe. Er habe lediglich darum gebeten, mögliche Alternativen zu untersuchen und dass die Ergebnisse dieser Untersuchung aktenkundig gemacht werden sollen.

 

Herr Breitfelder merkt an, dass das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung ungewöhnlich schnell übersandt worden ist. Er bedankt sich hierfür ausdrücklich bei der Protokollführerin und dem Amt.

 

Weitere Änderungswünsche zur Niederschrift werden nicht vorgetragen. Mit den genannten Änderungen gilt die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.06.2019 somit als genehmigt.