Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der Altlastenverdachtsfläche für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnlinie“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Herausnahme der Altlastenverdachtsfläche für das Gebiet „zwischen Große Mühlenstraße, Mühlenberg und Bahnliinie“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Unterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme bereitzustellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Grundstückseigentümer des Grundstücks Große Mühlenstraße 43 beantragt hat, dass die im Flächennutzungsplan dargestellte Altlastenverdachtsfläche gelöscht wird, weil über ein Gutachten nachgewiesen wurde, dass das Grundstück tatsächlich nicht belastet ist. Herr Dr. Heisel erläutert daraufhin die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes. Da keine Grundzüge des Flächennutzungsplanes berührt sind, kann das Verfahren als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Umweltbelange sind hier nicht betroffen, weil lediglich das Planzeichen für die Altlastenverdachtsfläche herausgenommen wird.

 

Fragen ergeben sich zu dieser Planung nicht mehr.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0