¾     Es wird die Frage gestellt, ob der Gemeindearbeiter auch im Ortsteil Pülsen die öffentlichen Grünanlagen pflegen würde. Dies wird vom Bürgermeister mit dem Hinweis bejaht, dass sein wöchentliches Kontingent an Arbeitsstunden lediglich 8 Stunden betragen würde. Dies reicht für eine intensive Pflege kaum aus.

 

¾     Darüber hinaus ergeht in Anbetracht von Pflanzen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen die Bitte, die gemeindliche Straßenreinigungssatzung rigoroser durchzusetzen. Hierzu stellt der Protokollführer klar, dass es sich nicht um ein Problem der Straßenreinigung sondern vielmehr um eine illegale Sondernutzung nach Straßen- und Wegerecht handeln würde. Darüber hinaus müsse die Gemeinde auch ihre eigenen Pflichten im Rahmen der Grünpflege erfüllen (vergleiche oben), um glaubhaft gegen die Grundstückseigentümer vorgehen zu können. Im Übrigen legt der Protokollführer dar, welche Instrumentarien unter welchen Voraussetzungen zur Durchsetzung derartiger Pflichten zur Verfügung stehen. Das Ordnungsrecht kann dabei immer nur das letzte Mittel sein. Es sollte vielmehr angestrebt werden, derartige Pflichtverletzungen im Rahmen „sozialer Kontrolle“ zu unterbinden.

 

¾     Aus der Einwohnerschaft ergeht der Hinweis, dass einige Banketten extrem ausgefahren seien, so dass eine Sanierung erforderlich sei.

 

¾     Jenseits der Gemeindegrenze in Richtung Fargau-Pratjau wird die Straße durch den Bewuchs an den Straßenrändern deutlich eingeengt. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang gebeten, mit dem Bürgermeister der Gemeinde Fargau-Pratjau in Verbindung zu treten, um diesen dazu zu bewegen, für Abhilfe zu sorgen. Die Verkehrsbetriebe Kreis Plön hatten bereits angedroht, die Schülerbeförderung auf diesem Streckenabschnitt einzustellen.

 

¾     Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Mähen der Spurplattenwege durch den Gemeindearbeiter suboptimal durchgeführt wird.