Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich der Straße Hafergang“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

2.    Das Verfahren soll nach § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.

 

3.    Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen sowie die Durchführung des Verfahrens wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0