Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stein beschließt die anliegende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsabgabe) gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses.


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe.

Er erläutert, dass die Steuer 4 % der Bemessungsgrundlage nach § 4 der Satzung beträgt und das der Besteuerungszeitraum am 01.10. eines Jahres beginnt und mit dem 30.09. des Folgejahres endet.

 

Herr Ganteföhr weist darauf hin, dass die Übernachtungsabgabe in der Nachbargemeinde Wendtorf Tourismustaxe heißt und schlägt vor, diese Bezeichnung auch in der Gemeinde Stein zu führen.

 

Herr Dieterich erläutert kurz aus welchen Gründen sich die Gemeindevertretung Stein gegen die Bezeichnung Tourismustaxe entscheiden hat.


Stimmberechtigte:

 10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0