Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf zur Innenbereichserhebung der Gemeinde Krummbek zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu.


Die Bürgermeisterin führt in das Thema ein und verweist auf die Beschlussfassung zur Erstellung eines Innenbereichsgutachtens am 11.09.2018 sowie die abgehaltene Einwohnerversammlung am 18.03.2019. Anschließend übergibt sie das Wort an Herrn Rahe-Dechant vom Architekturbüro B2k.

 

Er erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand zum Innenbereichsgutachten anhand einer Powerpoint-Präsentation. Dabei geht er auch u.a. auf die rechtlichen Besonderheiten Ratjendorfs ein, das nach bisheriger Rechtsauffassung durch das hiesige Bauamt sowie dem Architekturbüro als Splittersiedlung angesehen wird. Hier gelte es, so führt Herr Rahe-Dechant fort, die endgültige Entscheidung der Kreis- und Landesbaubehörde abzuwarten. Weitere Anregungen können im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgenommen werden. Die öffentliche Bürgerbeteiligung fand im Rahmen der bereits stattgefundenen Einwohnerversammlung statt. Alle Anmerkungen der aus der Bürgerschaft sowie den Gremienmitgliedern wurden daraufhin an das Architekturbüro weitergeleitet und in das Gutachten übernommen. Herr Rahe-Dechant weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Innenbereichsgutachten keinen Satzungscharakter wie z.B. ein B-Plan besitzt, sondern lediglich einem Selbstbindungszweck für die Gemeinde dient.

 

Herr Finck-Stoltenberg möchte wissen, ob es nicht ratsam wäre, den Begriff „Splittersiedlung“ im Innenbereichsgutachten unerwähnt zu lassen, um die Einstufung Ratjendorfs als solche bei der Behördenbeteiligung nicht vorweg zu nehmen.  

 

Herr Rahe-Dechant bestätigt, dass die rechtliche Beantwortung der Frage, ob Ratjendorf als Ortsteil oder Splittersiedlung anzusehen ist, eine Einzelfallprüfung darstelle. So sei es möglich, im Gutachten grundsätzlich den Begriff „Ortsteil“ anstelle von „Splittersiedlung“ zu verwenden. Er bezweifelt jedoch, dass dieses Vorgehen die involvierten Behörden zu einer anderen Einschätzung bewegen wird. Er wird dem Wunsch aber gerne nachkommen und das Gutachten dementsprechend anpassen.

 

Zum Schluss weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass das Gutachten auf der Homepage des Amtes Probstei für jedermann abrufbar ist und ggfs. weitere Anregungen schriftlich an sie oder der Amtsverwaltung gerichtet werden können.

 

Sodann lässt die Vorsitzende abstimmen.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Herr Rahe-Dechant bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verlässt den Sitzungsraum.