Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt ein Verhandlungsverfahren (Verhandlungsvergabe) ohne Teilnahmewettbewerb für das Leistungsbild Objektplanung Teil 3, Ingenieurbauwerke auf den Weg zu bringen. Die Gemeindevertretung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Auftrag erteilen, wenn das Amt nach Prüfung der Zuschlagskriterien und der anderen zu prüfenden Punkte ein Ergebnis ermittelt hat.


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Das Thema wurde am 13.06.2019 im Umwelt-und Bauausschuss behandelt. Der Vorsitzende Herr Grygiel berichtet hiervon.

Herr Kruse regt an, dass die Schadenklasse 3 mit berücksichtigt werden sollte. Gemäß Frau Baur wäre hier dann aber zu berücksichtigen, dass die Honorarkosten für den Ingenieur steigen würden.

Herr Breitfelder gibt zu bedenken, dass es eine DIN-Vorschrift gebe, diese aber von der Behörde falsch berechnet bzw. bewertet worden sei. Des Weiteren sei der Anschlussstopp rechtswidrig. Die Anlage liefe seit 15 Jahren schadlos. Weiter regt er an, dass die Gemeindevertretung den Auftrag für den Ingenieur erteilen sollte und nicht der Bürgermeister alleine.

Herr Witzki erläutert hierzu, dass es eine rechtliche Grundlage gibt und die Kanalisation gemacht werden muss. Ansonsten können gravierende Folgeschäden entstehen.

Herr Grygiel berichtet, dass er zusammen mit dem Vorsitzenden im letzten Jahr beim Kreis Plön gewesen ist. Wenn die Schäden nicht beseitigt werden sollten, kann der Kreis Plön die Genehmigung entziehen. Des Weiteren ist ein Überstau entstanden. Bei einem Starkregenereignis kann das Netz überlastet werden. Sanierung und Reparatur müssen dringend gemacht werden.

 

Es beginnt eine hitzige Diskussion.

 

Nach Beendigung der Diskussion und Ausräumung einiger Missverstände  ergeht folgender Beschluss:


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen:

Enthaltungen: 1

Befangen: 0