Zu Beginn werden einige Fragen bezüglich der in Aufstellung befindenden Bebauungspläne Nr.3 und Nr.5 gestellt. Bei den Fragen handelt es sich vorerst darum, in wie weit die bisherigen Anregungen zu den Plänen gewichtet wurden und warum man diesbezüglich noch keine Rückmeldung erhielt. Darauf erwidert Herr Blank, dass alle Anregungen im Abwägungsvorschlag enthalten sind und teilweise zur einer Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Planes geführt hat. Dies wird in den Tagesordnungspunkten 5 und 6 näher erläutert.

Als nächstes wird die Ausübung des Gestaltungsspielraumes der Gemeinde bemängelt. Bei einigen Eigentümern stehen eine eventuelle Rückbauverfügung bzw. eines Abrisses im Raum. Da man sich hierbei rechtswidrig verhalten habe, sieht die Bürgermeisterin die Gemeinde nicht in der Pflicht aus unrecht recht zu machen. Jedoch soll es Genehmigungen für größere Überbauungen geben, wodurch sich einige Eigentümer benachteiligt fühlen. Herr Blank äußert sich dazu in soweit, dass solche Fehler durchaus passiert sein können und man mit einer Genehmigung selbstverständlich Bestandsschutz bestehe. Außerdem sei der Gestaltungsspielraum der Gemeinde aufgrund der umliegenden B-Plan-Gebiete eingeschränkt. Auf die Nachfrage warum man nicht größere Überbauung zulassen würde, antwortet die Bürgermeisterin, dass man teilweise die überbaubare Grundfläche von 60m² auf 70m² angehoben habe.

Im Anschluss teilt ein Vertreter der „Initiative Fernau“ mit, dass seitens des Kreises Plön Schreiben verschickt wurden sind, in denen mitgeteilt wird, dass die Nutzung zum Dauerwohnen bzw. zur Ferienvermietung untersagt werden soll. Die Frage dazu ist, in wie weit die Gemeinde dort Einfluss habe, beispielsweise in Form einer Ausnahmegenehmigung. Frau Sapia verweist dabei auf Herrn Förster vom Kreis Plön. Die Gemeinde hat dabei keine Möglichkeit einzugreifen. Sie versichert jedoch, dass sich die Gemeinde mit dem Kreis Plön in Verbindung setzt.

In dem Zusammenhang wird die Kommunikation zwischen dem Kreis Plön und der Gemeinde bemängelt. Es kann nicht sein, dass die Gemeinde keine Kenntnis von solchen Vorgängen habe.

Des Weiteren wird die generelle Notwendigkeit der Bebauungspläne in Frage gestellt. Warum können Bauvorhaben nicht nach §35 Baugesetzbuch (Außenbereich) beurteilt werden. Dies würde doch mehr Spielraum der Eigentümer verschaffen. Die Bürgermeisterin begegnet daraufhin, dass die Bebauungspläne gewollt sind, damit Regelungen festgesetzt werden. Herr Blank bekräftigt dies damit, dass im Außenbereich lediglich preveligierte Vorhaben, wie z.B. Landwirtschaft und ähnliches, mögliche wären. Aus seiner Sicht wären alle weiteren Nutzung schwieriger umzusetzen, als mit Bebauungspläne.

Bemängelt wird außerdem noch die angekündigte Beteiligung der Einwohner und Eigentümer. Dies hat jedoch durch eine Einwohnerversammlung stattgefunden. Dabei wurde von vielen Anwesenden ausdrücklich keine Vermietung für Feriengäste gewünscht. Außerdem bestehe aufgrund der Infrastruktur keine Möglichkeit das Gebiet umzuwidmen und eine Dauerwohnnutzung ist generell nicht gewollt. Herr Blank bekräftigt dies, da es nach Aussage vom Kreis Plön, wie auch von der Landesplanung dieses Gebiet ausschließlich als Wochenendhausgebiet genutzt werden soll.

Zuletzt wird nach der Zulässigkeit des Zweitwohnsitzes gefragt. Nach Aussage von Frau Sapia ist die Möglichkeit weiterhin gegeben.

 

Nachdem das Thema zu den Bebauungsplänen abgeschlossen ist, wird angeregt, dass das 30 km/h Schild von Richtung Heidkate aus kommend freigeschnitten werden müsse. Dies wird so aufgenommen und man wird sich darum kümmern.

 

Als letztes wird nach dem Sachstand des Breitbandausbaus gefragt. Da berichtet die Bürgermeisterin, dass die Ausschreibung der Planer läuft und dass voraussichtlich Ende des Jahres die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten stattfinden wird.