Es werde keine Änderungs- und Ergänzungswünsche zur Niederschrift vom 04.06.2019 vorgetragen. Damit ist die Niederschrift genehmigt.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass er eine E-Mail bekommen hat, in der ein Bürger auf die Niederschrift vom 07.05.2019 verweist, in der seine umfangreichen Äußerungen während der Einwohnerfragestunde zum Bau des Blockheizkraftwerkes nicht festgehalten wurden.

Hierzu erklärt der Bürgermeister zunächst allgemein den Sinn und Zweck einer Niederschrift im Sinne der Gemeindeordnung. Er geht insbesondere darauf ein, dass in einer Niederschrift wiedergegeben werden soll, was im Gremium dem Grunde nach besprochen und beschlossen wurde. Wortprotokolle werden jedoch nicht geführt.

 

Sodann stellt der Bürgermeister fest, dass der Einwohner die Behauptung aufgestellt habe, das BHKW sei bereits im Entwurf der Offenlegung im Bebauungsplan Nr. 42 verortet, später aber wieder entfernt worden. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussage nicht zutrifft.

Abschließend erklärt der Bürgermeister, dass die Niederschrift vom 07.05.2019 nicht geändert wird.

 

Im Anschluss gibt der Bürgermeister die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.