Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Straßenausbausatzung zu erlassen. Die durch das Amt Probstei vorgelegte Mustersatzung ist durch die Amtsverwaltung nochmals zu prüfen. Dabei ist der Umfang der Vorteilsregelung § 4 der Mustersatzung zu definieren. Ein Verzeichnis über die Straßen und Wege, die unter § 4 Abs.1 fallen, ist durch die Amtsverwaltung bis zur nächsten Werkausschuss-Sitzung vorzulegen.

Die Fraktionen in der Gemeindevertretung werden gebeten, Vorschläge zur Höhe des Beitragsanteiles zu erarbeiten.

 


Der AV weist an Hand des Schreibens aus dem Innenministerium vom 30. Oktober 2009,

des § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und eines Schreiben des Bauamtes des Amtes Probstei auf die Notwendigkeit des Erlasses einer Straßenausbausatzung hin. Da eine Negierung dieser Vorgaben erhebliche finanzielle Nachteile für die Gemeinde, aber auch strafrechtliche Folgen für die Mitglieder der Selbstverwaltung wegen einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht darstellt, kommt die Gemeinde Probsteierhagen nicht umhin eine entsprechende Satzung zu erlassen. Da die vom Amt vorgelegte Mustersatzung in einigen Passagen von den Ausschussmitgliedern nicht nachvollzogen werden kann, muss hier noch einmal präzisiert werden. Nach einer Diskussion im Ausschuss ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0