Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung einer
    3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet „südlich der Landesstraße 165 und östlich der Straße Hafergang“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren soll nach § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen sowie die Durchführung des Verfahrens wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die Notwendigkeit der Durchführung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 anhand der Verwaltungsvorlage. Fragen ergeben sich dazu nicht, sodass Ausschussvorsitzender Cordts den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage verliest.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0