Beschluss:

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Ergänzung in die Parkgebührenverordnung mit aufzunehmen:

§ 5 Jahresparkausweise

Auf Antrag besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines Jahresparkausweises für eine Gebühr in Höhe von 120,00 €.

Der Jahresparkausweis berechtigt zur Nutzung eines Parkplatzes im Geltungsbereich, ohne da­bei gemäß §4 fällige Gebühren zahlen zu müssen.

Geltungsbereich:

·      Parkplätze Parkstraße (Ohne Stichstraße z. Probsteier Platz/Erholungszentrum)

·      Parkplatz Wiesenweg

Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate ab Erwerb.

Der jeweilige Ausweis gilt nur für das laut KFZ-Kennzeichen angegebene Fahrzeug und ist im Fahrzeug ähnlich einer Parkscheibe so auszulegen, dass er von außen gut ablesbar ist

Eine Beschränkung der Höchstparkdauer gemäß §3 entfällt.

Mit dem Erwerb eines Jahresparkausweises ist kein Anspruch auf eine jederzeitige Parkmöglich­keit oder einen bestimmten Stellplatz verbunden.

Sollte der Jahresparkausweis nicht mehr benötigt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung entrichteter Gebühren.

Für die Ausgabe der Jahresparkausweise ist das Amt Probstei verantwortlich.

Entsprechende Antragsformulare, Ausweise und Ausgabemöglichkeiten im Rathaus Laboe sind vorzubereiten.


Frau Biewald trägt den Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Parkgebührenordnung vor.

Es sollen Jahresparkausweise, Jahresgebühr von 120,00 €, für Parkplätze in der Parkstraße und auf dem Parkplatz Katzbek angeboten werden.

 

Dazu fragt Frau Kuhn, wie die Höhe der Jahresgebühr von 120,00 € entstanden ist. Weiterhin warum Tatsachen ohne das Ortsentwicklungskonzept geschaffen werden.

Dazu antwortet Frau Biewald, die Gebühr wurde ohne Kalkulation festgelegt.

 

Herr Fleischfresser hält die Höhe der Gebühr für angemessen, wenn man bedenkt, dass man für einen Garagenstellplatz im Buerbarg 50,00 € im Monat zahlen muss. Die Alternative für die Anwohner wäre, dass sie selber Stellplätze auf ihren eigenen Grundstücken herstellen müssten, was entsprechend teuer ist. Weiterhin fragt er nach, ob die Regelung nur für Laboer gelten soll.

Dazu berichtet Frau Biewald, dass dies leider durch das sog. Privilegierungsverbot nicht möglich ist. Die Jahresparkausweise müssen für Jeden zugänglich sein.

 

Für die CDU-Fraktion gibt Herr Petrowski bekannt, dass diese dem Antrag nicht zustimmen werden.

 

Frau Kleinfeld hält die 120,00 € pro Stellplatz für günstig. Für welche KFZ-Arten soll die Regelung gelten?

Frau Bartels antwortet, diese Regelung wird für alle KFZ-Arten gelten.

 

Für die LWG-Fraktion macht Herr Plagmann den Vorschlag, dass diese Regelung nicht wie vorgeschlagen auf dem Katzbek- sondern auf dem Wiesenweg-Parkplatz gelten soll.

Diesem Änderungsvorschlag wird von den GRÜNEN zugestimmt.

 

Frau Kleinfeld regt an, die Regelung in einem Jahr zu überprüfen.


Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen:

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag leicht modifiziert angenommen.