Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss stimmt der Variante B des Konzeptes zur Einhaltung der Satzung über die Erhebung einer Strandkurabgabe mit folgenden Änderungen zu: Die Zeiten werden auf 12:00 bis 18:00 festgelegt. Das Personal arbeitet auf 450,00 € Basis. Parallel dazu werden bei entsprechenden Firmen die Kosten angefragt und das Rechtliche geklärt.

 

2.    Über das Ergebnis der Maßnahme ist dem Ausschuss zu Jahresbeginn 2020 zu berichten.


Der Werkleiter führt in den Tagesordnungspunkt ein.

Es gibt für die Durchführung der Strandkontrolle einen Beschluss des WAHT aus dem Jahr 2018. Hier hat es sich bereits gezeigt, dass es schwer ist passendes Personal zu finden.

Herr Voß möchte hier gerne den Servicecharakter den Vortritt lassen. Herr Voß verliest die Variante A und B laut Vorlage. Frau Kleinfeld findet die Variante A gut, aber zu teuer. Herr Petrowski würde die Zeit gerne auf 12:00 bis 18:00 Uhr setzen und findet die Variante B besser. Zudem weist Herr Petrowski auf die Strandsatzung hin. Frau Kuhn kann sich auch eine Firma für die Strandkontrollen vorstellen, hier sollten dann aber die Kosten auf max. 10.000 € gedeckelt werden. Frau Kleinfeld merkt an, dass Sicherheitspersonal und Servicegedanke nicht zusammenpassen. Herr Wenzel spricht sich auch für Variante B aus. Sie sei wesentlich günstiger und viel flexibler bei der Durchführung. Frau Kuhn merkt an, dass bald Ferien sind und wir kein Personal haben.

Herr Voß hofft, dass sich Personal finden wird, wenn der Service und nicht die Kontrolle in den Vordergrund gestellt werden. Nach weiteren Diskussionen ergeht folgender


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0