Herr Wendt erläutert die Historie des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Stein und den jetzigen Sachstand. Es können keine mehrgeschossigen Gebäude entstehen, da der Bedarf im Dorfring wesentlich besser gedeckt werden kann, ohne dass das Baukontingent eingeschränkt werden würde. Die Interessensliste der Erschließungsfirma gibt für Mehrgeschossbau nichts her.

Herr Dockhorn befürwortet den Bau von Doppelhäusern. Er geht von einer Verringerung der Baukosten aus und erhofft sich davon, dass dadurch auch jüngere Menschen nach Stein ziehen.

Es wird ebenfalls angeregt, dass die Gemeinde Stein notfalls drei Grundstücke erwerben könnte, um dort den Doppelhausbau zu gewährleisten. Vom Plan-Verfasser soll ein Lageplan gefordert werden, der die Grundstücksgröße in qm² beinhaltet.

Bürgermeister Dieterich erläutert die bereits von der Gemeinde Stein verauslagten Kosten für das Baugebiet. Diese Kosten können vom Erschließungsträger nur erstattet werden, wenn das Baugebiet (B-14) insgesamt an potenzielle Bauherren zum jetzigen Zeitpunkt (2019-2020) veräußert werden kann. Eine nicht komplette Bebauung würde eine finanzielle Belastung der Vorfinanzierung (15j. –LEP), ca. 2 Mio. bedeuten.

Frau Blöcker wird zu Ihrem Bauvorhaben befragt und erläutert den Sachstand.

 

Abschließend einigt man sich darauf der Gemeindevertretung den Bau von 6 Doppelhäusern zu empfehlen. Bei der Vergabe der Grundstücke sind „Rückkehrer“ (u.a. Kinder von Einwohner der Gemeinde) bevorzugt zu berücksichtigten.